Unserer Kernzeiten sind Montag - Donnerstag von 07:00 - 21:00 & Freitag von 07:00 - 15:00.
Da wir aber wissen, dass viele unserer Patienten zu diesen Zeiten nicht in die Behandlung kommen können vereinbaren wir gerne auch individuelle Termine außerhalb unserer Kernzeiten.
Unsere Rezeption ist am Dienstag von 13.00 – 18.00 Uhr besetzt.
Sie dürfen Ihr Anliegen aber immer gerne unserem heiß geliebten Anrufbeantworter anvertrauen. Bitte sprechen Sie deutlich ihren Namen, Telefonnummer und kurz Ihr Anliegen drauf und wir rufen gerne zurück.
In einem Gespräch stellen wir Ihnen u .a. Fragen zu der für Sie verordneten Leistung sowie zu möglichen Therapiezeiten.
Idealerweise vereinbaren wir gleich für alle verordneten Termine die für Sie passenden Behandlungszeiten, um den erwünschten Therapieerfolg zu sichern.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail, so bitten wir Sie uns Ihre verordnete Leistung und Menge (z. B. KG, MT, MLD + evtl. Kälte oder Wärmeanwendungen, Elektrotherapie), Ihre möglichen Therapiezeiten, einen Namen und Telefonnummer zu hinterlassen.
Nicht genutzte & nicht rechtzeitig (bis mind. 24 Stunden vor Terminbeginn) abgesagte Termine werden von uns als sogenannte Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
Warum?
Kurzfristige Absagen bereits vereinbarter Behandlungstermine sind für alle Seiten schwierig. Wir verstehen durchaus, dass "... immer mal etwas Wichtiges dazwischen kommen kann."
In vielen Fällen ist dies aus Erfahrung jedoch ein Problem der Priorisierung. Das lässt sich in den verschiedenen Phasen der Therapie gut beobachten. So kommen Patienten mit einem akuten Problem sehr zuverlässig zu den vereinbarten Behandlungsterminen. Sobald sich diese Patienten in der Stabilisierungs- oder der Aufbauphase befinden und keine akuten Schmerzen oder Beschwerden mehr haben, lässt die Zuverlässigkeit erheblich nach. Doch genau diese Stabilisierung ist enorm wichtig für den langfristigen Therapieerfolg.
Unsere Therapieeinheiten richten sich nach den verordneten Leistungen. Nach Absprache werden die vorgegebenen Zeiten an Ihre Bedürfnisse angepasst.
Gemäß der neuen Regelung der Krankenkassen müssen verschriebene Leistungen innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Die verschriebenen Einheiten müssen dann innerhalb von 3 Monaten wahrgenommen werden. Anderenfalls verfällt der Anspruch.
Wir stellen unseren Kunden vor der Türe Parkplätze zur Verfügung. Unseren Aufzug finden Sie direkt im Eingangsbereich des Gesundheitshauses an der Moser-Säge 4 in Gaissach.
Für die Behandlung von Säuglingen & Kindern bis 12 Jahren empfehlen wir Ihnen, einen spezialisierten Kindertherapeuten aufzusuchen. Kinder & Jugendliche ab 12 Jahren sind bei uns herzlich willkommen.
Bei jedem Rezept fällt gemäß § 32 SGB V eine Zuzahlung an. Diese setzt sich aus 10 % der Behandlungskosten + 10,00 Euro Verordnungsgebühr zusammen.
Grundsätzlich behandeln wir Kassen- & Privatpatienten. Sie können bei uns sowohl orthopädische als auch chirurgische Rezepte einreichen.
Nicht genutzte & nicht rechtzeitig (bis mind. 24 Stunden vor Terminbeginn) abgesagte Termine werden von uns als sogenannte Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
Warum?
Kurzfristige Absagen bereits vereinbarter Behandlungstermine sind für alle Seiten schwierig. Wir verstehen durchaus, dass "... immer mal etwas Wichtiges dazwischen kommen kann."
In vielen Fällen ist dies aus Erfahrung jedoch ein Problem der Priorisierung. Das lässt sich in den verschiedenen Phasen der Therapie gut beobachten. So kommen Patienten mit einem akuten Problem sehr zuverlässig zu den vereinbarten Behandlungsterminen. Sobald sich diese Patienten in der Stabilisierungs- oder der Aufbauphase befinden und keine akuten Schmerzen oder Beschwerden mehr haben, lässt die Zuverlässigkeit erheblich nach. Doch genau diese Stabilisierung ist enorm wichtig für den langfristigen Therapieerfolg.
Bitte teilen Sie uns bei unserem Erstgespräch die exakte Bezeichnung der verordneten Leistung sowie mögliche Zusatzleistungen mit.
Sehr gerne!
Die Nachweise aller bildgebenden Verfahren sowie Arztberichte und Nachbehandlungsschemata helfen uns bei der individuellen Planung und Durchführung Ihrer Behandlung.
Bitte informieren Sie und rechtzeitig und umgehend, wenn Sie vor einem Termin Erkältungssymptome aufweisen. Wir werden dann individuell entscheiden, wie und wann die Behandlungen durchgeführt werden können.
WICHTIG! Bitte betreten Sie die Praxis nicht ohne vorherige telefonische Rücksprache mit Erkältungssymptomen!
Sollten Sie nach einem Besuch in unserer Praxis positiv auf Corona getestet worden sein, bitten wir Sie umgehend uns zu informieren, damit wir alles Weitere in die Wege leiten können.
Patienten mit einer nachgewiesenen & akuten Coronaerkrankung dürfen erst nach der Genesung mit einem entsprechenden Nachweis des Gesundheitsamtes behandelt werden.
Informieren Sie uns rechtzeitig darüber, dass Sie aufgrund einer Erkrankung Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Wir besprechen dann alles Weitere telefonisch mit Ihnen.
Sollten Sie nach Ihrer Behandlung Schmerzen haben, wenden Sie sich bitte umgehend an uns.